Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma Bio Car Berlin Reinickendorf
I. Allgemeines
1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
I.1.1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma BioCarBerlin erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen (AGB).
I.1.2. Die Leistungen Fahrzeugaufbereitung, Autowäsche, Autokosmetik, Dellenentfernung, Kleinreparaturen, Klimaanlagendesinfektion, Smart & Spot-Repair erbringt die Firma BioCarBerlin ausschließlich über ihre Betriebsstätte in der Wittestr. 46-48, 13509 Berlin.
I.1.3. Für Kunden, die in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer), gilt: Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweisen, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
I.1.4. Unsere AGB sind in unserer Arbeitshalle, im Büro, auf unserer Internetseite und auf veröffentlicht und stehen für alle unsere Kunden jederzeit zur Verfügung.
2. Anwendbares Recht
Sämtliche Beziehungen zwischen der Firma BioCarBerlin und ihren Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen der Firma BioCarBerlin aus Verträgen ist unsere Betriebsstätte in der Wittestr. 46-48, 13509 Berlin.
4. Gerichtsstand
Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen ihm und der Leistungen der Firma BioCarBerlin . Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
II. Dienstleistungen
1. Formalitäten und schriftliche Absicherung
II.1.1. Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug, muss das Auftragsformular vom Kunden unterzeichnet werden. Hierzu gehören neben der Auftragsbestätigung eine ggf. eine Beschreibung der vorhandenen Schäden am Fahrzeug. Diese dienen der rechtlichen Absicherung des Auftraggebers und des Anbieters sowie dessen Mitarbeitern.
II.1.2. Mit der Unterzeichnung des Auftrages bestätigt der Kunde die Richtigkeit seiner Angaben. Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die ggf. auf dem Auftragsformular festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.
II.1.3. Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, wenn dieser Schadensersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden beziehen.
2. Preise / Pauschalpreise
II.2.1. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen oder kaufmännischen Bestätigungsschreiben aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO.
II.2.2. Die Preise des Anbieters bezüglich der Kfz- Reinigung und Pflege sind im Allgemeinen vom Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad abhängig. Alle angegebene Preise, sofern Sie nicht mit dem Kunden abgesprochen sind, entsprechen Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad.
II.2.3. Die Preise bezüglich Dellenentfernung, Lack- und Innenraumreparatur sind im Allgemeinen von der Schadengröße und Schadensstelle abhängig.
II.2.4. Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite des Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis kann je nach Fahrzeugzustand stark von den Orientierungspreisen abweichen.
II.2.5. Bei extremen Verschmutzungen wie z.B. Farben, Tierhaare, Fäkalien, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welches unabhängig von Pauschalpreisen oder Angeboten ist. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Kunde unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.
II.2.6. Die endgültige Preise der Reinigung bzw. Reparatur werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf dem Auftragsformular festgehalten bzw. vermerkt.
3. Kostenvoranschlag
II.3.1. Der Anbieter ermittelt auf Wunsch der Kunden, bevor die Auftragserteilung zu Stande kommt, den Gesamtbetrag seines Aufwands. Dies ist in schriftlicher Form eines Kostenvoranschlags durchzuführen.
II.3.2. Für die Erstellung des Kostenvoranschlags wird eine kleine Gebühr erhoben. Sofern der Kunde die auf dem Kostenvoranschlag bezifferten Dienstleistungen in Anspruch nimmt, wird ihm die Gebühr zur Rechnung gutgeschrieben.
II.3.3. Alle mündlichen Auskünfte bezüglich Kosten, soweit sie nicht einen schon bestehenden Auftrag betreffen, sind unverbindlich.
4. Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
II.4.1. Die Bezahlung für unsere Dienstleistungen erfolgt, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, in bar oder mit EC-Karte.
II.4.2. Zahlungsbedingungen vom Pkt. 4.1. sind vom Auftraggeber zu akzeptieren.
II.4.3. Nach vorheriger mündlicher Vereinbarung sind Ausnahmefälle möglich, müssen jedoch auf dem Auftrag schriftlich festgehalten werden, da sie sonst unwirksam werden.
5. Smart & Spot-Repair und Dellenentfernung
II.5.1. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die an seinem Fahrzeug durchgeführten Dienstleistungen einen Reparaturcharakter haben.
II.5.2. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die reparierte Stellen nur bis zu 80% unerkennbar sein können – da es sich immerhin nur um kosmetische Reparaturen – nicht um einen Einbau von Neuersatzteilen – handelt.
II.5.3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bei Beulen- und Dellenentfernung eine große Möglichkeit besteht, dass der Schaden unwillkürlich vergrößert wird. Wird die Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch Unterschrift des Auftraggebers auf dem Auftragsformular jegliche diesbezügliche Haftung seitens des Anbieters ausgeschlossen.
6. Komplexe Dienstleistungen
II.6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Personal rechtzeitig auf alle Umstände aufmerksam zu machen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges führen könnten (z.B. früherer Schaden, nachträgliche Ausrüstung, Tuning, Sonderausstattung, frühere Reparaturen etc.), ansonsten übernimmt der Anbieter keine Haftung für eventuell entstandene Schäden.
II.6.2. Bei Erfüllung der komplexen Dienstleistungen wird das Fahrzeug in anderen Partnerwerkstätten untergebracht, was der Auftraggeber mit seiner Unterschrift auf dem Auftrag bewilligt. Der Anbieter ist nicht verpflichtet die Partnerwerkstätte explizit dem Auftraggeber zu vermerken.
7. Fahrzeugüberführung
II.7.1. Der Anbieter bietet Fahrzeugüberführung (Abholung und Zustellung) als Dienstleistung dem Auftraggeber an. Der Preis für die Überführung richtet sich nach der Entfernung und wird vor Auftragsannahme mit dem Auftraggeber abgesprochen bzw. ihm mitgeteilt.
II.7.2. Die Abholung erfolg ausschließlich durch Mitarbeiter des Anbieters. Bei Abholung ist ein Auftrag auszufüllen. Dieser beinhaltet Stammdaten des Auftraggebers, die durchzuführenden Tätigkeiten sowie den Gesamtpreis. Die Zustellung erfolgt ebenfalls durch einen Mitarbeiter des Anbieters.
II.7.3. Bei komplexen Dienstleistungen (§6) wird das Fahrzeug nur von den Mitarbeitern des Anbieters zu Partnerwerkstätten überführt.
II.7.4. Aufgrund der Höhe des Unfallrisikos im Straßenverkehr bei Fahrzeugüberführungen übernimmt der Anbieter die Haftung für eventuell entstandene Unfallschäden bei der Fahrzeugüberführung nur bei nachgewiesener, grober Fahrlässigkeit aber nur bis zu 10% der Schadenersatzhöhe.
8. Fahrzeug – Unterbringungskosten, Parkkosten
II.8.1. Das Zustellungsdatum und die Zustellungszeit ebenso wie Abholdatum sind auf dem Auftrag vermerkt. Sollte das Fahrzeug außer den angegebenen Terminen zugestellt, oder abgeholt werden, übernimmt der Anbieter keine Verantwortung in dieser Zeit für den Wagen.
II.8.2. Der Fahrzeugbesitzer ist verpflichtet das Fahrzeug spätestens nach einem Arbeitstag nach dem vereinbarten Abholtermin abzuholen, sollte keine andere Vereinbarung getroffen werden, werden automatisch zur Rechnung die Parkkosten angerechnet: 10€ pro angefangenen Standtag.
9. Haftung und Garantie
II.9.1. Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.
9.2. Schadenersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor Verlassen des Grundstückes dem Anbieter oder einer zuständigen Person mitgeteilt und schriftlich dokumentiert worden ist.
II.9.3. Bei Beschädigungen an elektrischen und elektronischen Bauteilen die durch Nässe oder Feuchtigkeit entstanden sind, wird keine Haftung übernommen.
II.9.4. Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
II.9.5. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Wird die Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch Unterschrift des Auftraggebers auf dem Auftragsformular jegliche diesbezügliche Haftung seitens des Anbieters ausgeschlossen.
II.9.6. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugübergabe an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kunststoffschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder die durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen.
II.9.7. Motor- und Motorraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung. Mit der Auftragserstellung zur Motor- und Motorraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum und im gesamten Fahrzeug.
II.9.8. Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto-Hi-Fi, Motortuning, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, da sonst gegen diesen keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
10. Reklamationen
II.10.1. Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft und bei einwandfreier Abnahme mit der Unterschrift des Auftraggebers bestätigt. Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.
II.10.2. Der Auftraggeber hat etwaige Ansprüche auf Nachbesserung unverzüglich vor Ort im Beisein des Anbieters geltend zu machen. Dieser erlischt mit verlassen des Firmengeländes.
II.10.3. Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten.
II.10.4. Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich fotografisch Dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich.
II.10.5. Alle Reklamationen werden ausschließlich gegen vorgelegte Rechnung in Betracht gezogen.
11. Garantie
II.11.1. Auf alle vom Anbieter durchgeführten Dienstleistungen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, besteht 12 Monate Garantie.
II.11.2. Die Garantie/Gewährleistung – Reparatur wird ausschließlich gegen vorgelegte Rechnung durchgeführt.
II.11.3. Ausgeschlossen von der Garantie sind:
– alle Verbrauchsmaterialien, Verschleißteile und Reinigung (Polituren, Nanoversiegelung, Reinigungsmittel, Geruchsbeseitigung, Innenraumreinigung etc.),
– Innenraumreparaturen, die später unfachmännisch weiter bearbeitet sind (z.B. unfachmännische Reinigung, unfachmännische Pflege etc.),
– alle Lackarbeiten, die auf schon angerostetem Bauelement durchgeführt sind,
– Klimaanlage Service.
12. Arbeitsausfall
II.12.1. Sollte der Auftraggeber aus berechtigten Gründen vom Vertrag zurücktreten, hat er dies spätestens 24 Stunden vor Beginn der Erfüllung des Auftrages dem Auftragnehmer (Anbieter) zu melden.
II.12.2. Wird der Anbieter über den Rücktritt des Auftraggebers nicht rechtzeitig informiert, so beträgt der Schadenersatzanspruch für den Arbeitsausfall 70 % vom Auftragswert, soweit vom Anbieter kein höherer Schaden nachgewiesen wird. Schadenersatzansprüche entstehen auch bei weiteren Vertragsverstößen.
II.12.3. Der Auftraggeber willig mit seiner Unterschrift auf dem Auftrag in die obige Vereinbarung ein.
13 Salvatoresche Klausel
Salvatoresche Klausel - Sollten ein oder mehrere Bedingungen rechtsunwirksam werden, so wird die betroffene Klausel durch eine andere ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Alle anderen Bedingungen verlieren durch die Rechtungültigkeit ein oder mehrere Bedingungen nicht ihre Gültigkeit.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Vertrieb von OXYHTECH
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Grundlegende Bestimmungen
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (BioCarBerlin-OXYHTECH Vertrieb) über die Internetseite biocarberlin.de OXYHTECH Produkte schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.
(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren und / oder die Erbringung von Montageleistungen.
(2) Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen.
(3) Der Vertrag kommt über einen Rechnungsversand per Email wie folgt zustande:
Die zum Kauf beabsichtigten Waren werden im "Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den "Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen.
Nach Aufrufen der Seite "Kasse" und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden Ihnen abschließend die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.
Soweit Sie als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal / PayPal Express, Amazon-Payments, Sofortüberweisung) nutzen, werden Sie entweder auf die Bestellübersichtsseite in unserem Online-Shop geführt oder auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet.
Erfolgt eine Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, nehmen Sie dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe Ihrer Daten vor. Abschließend werden Ihnen auf der Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems oder nachdem Sie zurück in unseren Online-Shop geleitet wurden, die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.
Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, die Angaben in der Bestellübersicht nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion "zurück" des Internetbrowsers) bzw. die Bestellung abzubrechen.
Mit dem Absenden der Bestellung über die entsprechende Schaltfläche ("kostenpflichtig bestellen" oder ähnliche Bezeichnung) erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt.
(4) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen (soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist ausgewiesen ist) annehmen können.
(5) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
§ 3 Leistungserbringung bei Montageleistungen
(1) Soweit Montageleistungen Vertragsgegenstand sind, schulden wir die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Montagearbeiten. Diese erbringen wir nach bestem Wissen und Gewissen persönlich oder durch Dritte.
(2) Die Leistungserbringung erfolgt zu den vereinbarten Terminen.
(3) Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet. Insbesondere haben Sie zum Zeitpunkt der Erbringung der Montageleistungen die Möglichkeit zu bieten, die Räumlichkeiten in einem begehbaren und angemessen gefahrenfreien Zustand zu begehen. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, uns soweit notwendig elektrische Energie und gegebenenfalls Wasser zur Verfügung zu stellen. Wir sind berechtigt den Vertragsteil über die Erbringung von Montageleistungen nach § 643 BGB zu kündigen, soweit Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen. Hierzu setzen wir Ihnen eine angemessene Frist, während der Sie die nötigen Mitwirkungsleistungen nachholen können.
(4) Machen Sie von Ihrem Kündigungsrecht nach § 648 S. 1 BGB Gebrauch, können wir als pauschale Vergütung 10% der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Dies gilt bei Bestehen des gesetzlichen Widerrufsrechts jedoch nur, wenn Sie erst nach Ablauf der Widerrufsfrist von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
§ 4 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
(3) Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:
a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.
c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 5 Gewährleistung
(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
(2) Soweit Sie vor Abgabe der Vertragserklärung durch uns darüber in Kenntnis gesetzt werden und dies ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde, sind bei gebrauchten Waren die Mängelansprüche ausgeschlossen, wenn sich der Mangel erst nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware zeigt. Zeigt sich der Mangel innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware, können die Mängelansprüche im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware geltend gemacht werden. Die vorstehende Einschränkung gilt nicht:
- für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
- soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben.
(3) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
(4) Soweit ein Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, gilt die Abweichung nur dann als vereinbart, wenn Sie vor Abgabe der Vertragserklärung durch uns über selbige in Kenntnis gesetzt wurden und die Abweichung ausdrücklich und gesondert zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde.
(5) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:
a) Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
b) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Ware oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
c) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:
- für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
- soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;
- bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
- bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.
§ 6 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
(3) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
II. Kundeninformationen
1. Identität des Verkäufers
BioCarBerlin - Vertrieb OXYHTECH
Wittestr. 46-48
13509 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/43661444
E-Mail: info@biocarberlin.de
Alternative Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr (https://ec.europa.eu/odr).
Wir sind bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.
2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen "Zustandekommen des Vertrages" unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.).
3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
3.1. Vertragssprache ist deutsch .
3.2. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online - Warenkorbsystem können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt.
3.3. Bei Angebotsanfragen außerhalb des Online-Warenkorbsystems erhalten Sie alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche Sie ausdrucken oder elektronisch sichern können.
4. Verhaltenskodizes
4.1. Wir haben uns den Käufersiegel-Qualitätskriterien der Händlerbund Management AG unterworfen, einsehbar unter: https://www.haendlerbund.de/de/downloads/kaeufersiegel/kaeufersiegel-zertifizierungskriterien.pdf (https://www.haendlerbund.de/de/downloads/kaeufersiegel/kaeufersiegel-zertifizierungskriterien.pdf).
5. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung
Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot.
6. Preise und Zahlungsmodalitäten
6.1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.
6.2. Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von Ihnen zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.
6.3. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
6.4. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.
7. Lieferbedingungen
7.1. Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot.
7.2. Soweit Sie Verbraucher sind ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben.
Sind Sie Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf Ihre Gefahr.
8. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht
Die Mängelhaftung richtet sich nach der Regelung "Gewährleistung" in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).
9. Kündigung
9.1. Informationen zur Kündigung des Vertrages sowie den Kündigungsbedingungen finden Sie in den Regelungen zu "Montageleistungen" in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I), sowie im jeweiligen Angebot.
Diese AGB und Kundeninformationen wurden von den auf IT-Recht spezialisierten Juristen des Händlerbundes erstellt und werden permanent auf Rechtskonformität geprüft. Die Händlerbund Management AG garantiert für die Rechtssicherheit der Texte und haftet im Falle von Abmahnungen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.haendlerbund.de/de/leistungen/rechtssicherheit/agb-service (https://www.haendlerbund.de/de/leistungen/rechtssicherheit/agb-service).
9.2. Der Gerichtsstand ist Berlin.
letzte Aktualisierung: 01.01.2022