Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma Bio Car Berlin Reinickendorf
I. Allgemeines
1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
I.1.1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma BioCarBerlin erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen (AGB).
I.1.2. Die Leistungen Fahrzeugaufbereitung, Autowäsche, Autokosmetik, Dellenentfernung, Kleinreparaturen, Klimaanlagendesinfektion, Smart & Spot-Repair erbringt die Firma BioCarBerlin ausschließlich über ihre Betriebsstätte in der Wittestr. 46-48, 13509 Berlin.
I.1.3. Für Kunden, die in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer), gilt: Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweisen, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
I.1.4. Unsere AGB sind in unserer Arbeitshalle, im Büro, auf unserer Internetseite und auf veröffentlicht und stehen für alle unsere Kunden jederzeit zur Verfügung.
2. Anwendbares Recht
Sämtliche Beziehungen zwischen der Firma BioCarBerlin und ihren Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen der Firma BioCarBerlin aus Verträgen ist unsere Betriebsstätte in der Wittestr. 46-48, 13509 Berlin.
4. Gerichtsstand
Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen ihm und der Leistungen der Firma BioCarBerlin . Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
II. Dienstleistungen
1. Formalitäten und schriftliche Absicherung
II.1.1. Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug, muss das Auftragsformular vom Kunden unterzeichnet werden. Hierzu gehören neben der Auftragsbestätigung eine ggf. eine Beschreibung der vorhandenen Schäden am Fahrzeug. Diese dienen der rechtlichen Absicherung des Auftraggebers und des Anbieters sowie dessen Mitarbeitern.
II.1.2. Mit der Unterzeichnung des Auftrages bestätigt der Kunde die Richtigkeit seiner Angaben. Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die ggf. auf dem Auftragsformular festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.
II.1.3. Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, wenn dieser Schadensersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden beziehen.
2. Preise / Pauschalpreise
II.2.1. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen oder kaufmännischen Bestätigungsschreiben aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO.
II.2.2. Die Preise des Anbieters bezüglich der Kfz- Reinigung und Pflege sind im Allgemeinen vom Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad abhängig. Alle angegebene Preise, sofern Sie nicht mit dem Kunden abgesprochen sind, entsprechen Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad.
II.2.3. Die Preise bezüglich Dellenentfernung, Lack- und Innenraumreparatur sind im Allgemeinen von der Schadengröße und Schadensstelle abhängig.
II.2.4. Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite des Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis kann je nach Fahrzeugzustand stark von den Orientierungspreisen abweichen.
II.2.5. Bei extremen Verschmutzungen wie z.B. Farben, Tierhaare, Fäkalien, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welches unabhängig von Pauschalpreisen oder Angeboten ist. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Kunde unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.
II.2.6. Die endgültige Preise der Reinigung bzw. Reparatur werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf dem Auftragsformular festgehalten bzw. vermerkt.
3. Kostenvoranschlag
II.3.1. Der Anbieter ermittelt auf Wunsch der Kunden, bevor die Auftragserteilung zu Stande kommt, den Gesamtbetrag seines Aufwands. Dies ist in schriftlicher Form eines Kostenvoranschlags durchzuführen.
II.3.2. Für die Erstellung des Kostenvoranschlags wird eine kleine Gebühr erhoben. Sofern der Kunde die auf dem Kostenvoranschlag bezifferten Dienstleistungen in Anspruch nimmt, wird ihm die Gebühr zur Rechnung gutgeschrieben.
II.3.3. Alle mündlichen Auskünfte bezüglich Kosten, soweit sie nicht einen schon bestehenden Auftrag betreffen, sind unverbindlich.
4. Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
II.4.1. Die Bezahlung für unsere Dienstleistungen erfolgt, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, in bar oder mit EC-Karte.
II.4.2. Zahlungsbedingungen vom Pkt. 4.1. sind vom Auftraggeber zu akzeptieren.
II.4.3. Nach vorheriger mündlicher Vereinbarung sind Ausnahmefälle möglich, müssen jedoch auf dem Auftrag schriftlich festgehalten werden, da sie sonst unwirksam werden.
5. Smart & Spot-Repair und Dellenentfernung
II.5.1. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die an seinem Fahrzeug durchgeführten Dienstleistungen einen Reparaturcharakter haben.
II.5.2. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die reparierte Stellen nur bis zu 80% unerkennbar sein können – da es sich immerhin nur um kosmetische Reparaturen – nicht um einen Einbau von Neuersatzteilen – handelt.
II.5.3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bei Beulen- und Dellenentfernung eine große Möglichkeit besteht, dass der Schaden unwillkürlich vergrößert wird. Wird die Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch Unterschrift des Auftraggebers auf dem Auftragsformular jegliche diesbezügliche Haftung seitens des Anbieters ausgeschlossen.
6. Komplexe Dienstleistungen
II.6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Personal rechtzeitig auf alle Umstände aufmerksam zu machen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges führen könnten (z.B. früherer Schaden, nachträgliche Ausrüstung, Tuning, Sonderausstattung, frühere Reparaturen etc.), ansonsten übernimmt der Anbieter keine Haftung für eventuell entstandene Schäden.
II.6.2. Bei Erfüllung der komplexen Dienstleistungen wird das Fahrzeug in anderen Partnerwerkstätten untergebracht, was der Auftraggeber mit seiner Unterschrift auf dem Auftrag bewilligt. Der Anbieter ist nicht verpflichtet die Partnerwerkstätte explizit dem Auftraggeber zu vermerken.
7. Fahrzeugüberführung
II.7.1. Der Anbieter bietet Fahrzeugüberführung (Abholung und Zustellung) als Dienstleistung dem Auftraggeber an. Der Preis für die Überführung richtet sich nach der Entfernung und wird vor Auftragsannahme mit dem Auftraggeber abgesprochen bzw. ihm mitgeteilt.
II.7.2. Die Abholung erfolg ausschließlich durch Mitarbeiter des Anbieters. Bei Abholung ist ein Auftrag auszufüllen. Dieser beinhaltet Stammdaten des Auftraggebers, die durchzuführenden Tätigkeiten sowie den Gesamtpreis. Die Zustellung erfolgt ebenfalls durch einen Mitarbeiter des Anbieters.
II.7.3. Bei komplexen Dienstleistungen (§6) wird das Fahrzeug nur von den Mitarbeitern des Anbieters zu Partnerwerkstätten überführt.
II.7.4. Aufgrund der Höhe des Unfallrisikos im Straßenverkehr bei Fahrzeugüberführungen übernimmt der Anbieter die Haftung für eventuell entstandene Unfallschäden bei der Fahrzeugüberführung nur bei nachgewiesener, grober Fahrlässigkeit aber nur bis zu 10% der Schadenersatzhöhe.
8. Fahrzeug – Unterbringungskosten, Parkkosten
II.8.1. Das Zustellungsdatum und die Zustellungszeit ebenso wie Abholdatum sind auf dem Auftrag vermerkt. Sollte das Fahrzeug außer den angegebenen Terminen zugestellt, oder abgeholt werden, übernimmt der Anbieter keine Verantwortung in dieser Zeit für den Wagen.
II.8.2. Der Fahrzeugbesitzer ist verpflichtet das Fahrzeug spätestens nach einem Arbeitstag nach dem vereinbarten Abholtermin abzuholen, sollte keine andere Vereinbarung getroffen werden, werden automatisch zur Rechnung die Parkkosten angerechnet: 10€ pro angefangenen Standtag.
9. Haftung und Garantie
II.9.1. Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.
9.2. Schadenersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor Verlassen des Grundstückes dem Anbieter oder einer zuständigen Person mitgeteilt und schriftlich dokumentiert worden ist.
II.9.3. Bei Beschädigungen an elektrischen und elektronischen Bauteilen die durch Nässe oder Feuchtigkeit entstanden sind, wird keine Haftung übernommen.
II.9.4. Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
II.9.5. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Wird die Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch Unterschrift des Auftraggebers auf dem Auftragsformular jegliche diesbezügliche Haftung seitens des Anbieters ausgeschlossen.
II.9.6. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugübergabe an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kunststoffschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder die durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen.
II.9.7. Motor- und Motorraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung. Mit der Auftragserstellung zur Motor- und Motorraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum und im gesamten Fahrzeug.
II.9.8. Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto-Hi-Fi, Motortuning, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, da sonst gegen diesen keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
10. Reklamationen
II.10.1. Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft und bei einwandfreier Abnahme mit der Unterschrift des Auftraggebers bestätigt. Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.
II.10.2. Der Auftraggeber hat etwaige Ansprüche auf Nachbesserung unverzüglich vor Ort im Beisein des Anbieters geltend zu machen. Dieser erlischt mit verlassen des Firmengeländes.
II.10.3. Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten.
II.10.4. Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich fotografisch Dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich.
II.10.5. Alle Reklamationen werden ausschließlich gegen vorgelegte Rechnung in Betracht gezogen.
11. Garantie
II.11.1. Auf alle vom Anbieter durchgeführten Dienstleistungen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, besteht 12 Monate Garantie.
II.11.2. Die Garantie/Gewährleistung – Reparatur wird ausschließlich gegen vorgelegte Rechnung durchgeführt.
II.11.3. Ausgeschlossen von der Garantie sind:
– alle Verbrauchsmaterialien, Verschleißteile und Reinigung (Polituren, Nanoversiegelung, Reinigungsmittel, Geruchsbeseitigung, Innenraumreinigung etc.),
– Innenraumreparaturen, die später unfachmännisch weiter bearbeitet sind (z.B. unfachmännische Reinigung, unfachmännische Pflege etc.),
– alle Lackarbeiten, die auf schon angerostetem Bauelement durchgeführt sind,
– Klimaanlage Service.
12. Arbeitsausfall
II.12.1. Sollte der Auftraggeber aus berechtigten Gründen vom Vertrag zurücktreten, hat er dies spätestens 24 Stunden vor Beginn der Erfüllung des Auftrages dem Auftragnehmer (Anbieter) zu melden.
II.12.2. Wird der Anbieter über den Rücktritt des Auftraggebers nicht rechtzeitig informiert, so beträgt der Schadenersatzanspruch für den Arbeitsausfall 70 % vom Auftragswert, soweit vom Anbieter kein höherer Schaden nachgewiesen wird. Schadenersatzansprüche entstehen auch bei weiteren Vertragsverstößen.
II.12.3. Der Auftraggeber willig mit seiner Unterschrift auf dem Auftrag in die obige Vereinbarung ein.
13 Salvatoresche Klausel
Salvatoresche Klausel - Sollten ein oder mehrere Bedingungen rechtsunwirksam werden, so wird die betroffene Klausel durch eine andere ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Alle anderen Bedingungen verlieren durch die Rechtungültigkeit ein oder mehrere Bedingungen nicht ihre Gültigkeit.
ALLGEMEINE GESCHAEFTSBEDINGUNGEN und Kundeninformationen
BioCarBerlin - OXYHTECH Vertrieb | biocarberlin.de
Stand: Mai 2025
Teil I - Allgemeine Geschäftsbedingungen
SS 1 Grundlegende Bestimmungen
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (BioCarBerlin - OXYHTECH Vertrieb) über die Internetseite biocarberlin.de sowie direkt vor Ort über den Verkauf von OXYHTECH-Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen (insbesondere Wasserstoff-Motorreinigung/Carbon Cleaning, Chiptuning, Kfz-Gutachten sowie sonstige Kfz-Serviceleistungen) schließen. Der Einbeziehung etwaiger eigener Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer Selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (SS 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder Selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (SS 14 BGB).
Hinweis: Neu: Dienstleistungen (Motorreinigung, Chiptuning, Gutachten) wurden ausdrücklich in den Anwendungsbereich aufgenommen.
SS 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren (insbesondere OXYHTECH-Geräte und Zubehör) und/oder die Erbringung von Dienst- und Montageleistungen.
(2) Die Darstellung von Produkten und Dienstleistungen auf unserer Internetseite stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu den in der jeweiligen Beschreibung angegebenen Bedingungen dar.
(3) Der Vertragsschluss über den Online-Shop erfolgt wie folgt:
- Sie legen die gewünschten Waren in den Warenkorb und können diesen jederzeit über die Navigationsleiste aufrufen und ändern.
- Auf der Kassenseite geben Sie Ihre persönlichen Daten sowie Zahlungs- und Versandinformationen ein; anschließend wird Ihnen eine Bestellübersicht angezeigt.
- Nutzen Sie ein Sofortzahlungssystem (z.B. PayPal, PayPal Express, Amazon Pay, Sofortüberweisung), werden Sie auf die entsprechende Anbieterseite weitergeleitet.
- Vor dem Absenden können Sie alle Angaben nochmals prüfen, ändern (auch über die Zurück-Funktion des Browsers) oder die Bestellung abbrechen.
- Mit Betätigung der Schaltfläche 'Kostenpflichtig bestellen' geben Sie eine rechtsverbindliche Bestellerklärung ab; damit kommt der Vertrag zustande.
(4) Für individuelle Angebotsanfragen gilt: Ihre Anfrage ist für Sie unverbindlich. Wir übersenden Ihnen ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), das Sie innerhalb von 5 Tagen annehmen können.
(5) Die Abwicklung der Bestellung erfolgt per E-Mail, teilweise automatisiert. Stellen Sie sicher, dass Ihre bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse korrekt ist und E-Mails technisch empfangen werden können (kein SPAM-Filter).
(6) Für den Abschluss von Verträgen über Dienstleistungen vor Ort (z.B. Wasserstoff-Motorreinigung, Chiptuning) gilt: Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung eines schriftlichen Auftrags oder durch ausdrückliche mündliche Vereinbarung zustande. Vor Leistungsbeginn erhalten Sie eine Auftragsbestätigung.
Hinweis: Neu: Vertragsschluss für Vor-Ort-Dienstleistungen ergänzt.
SS 3 Preise und Zahlungsmodalitaeten
(1) Alle angegebenen Preise sind Gesamtpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie alle sonstigen Preisbestandteile. Etwaige zusätzliche Liefer- und Versandkosten werden im Bestellvorgang gesondert ausgewiesen.
(2) Die verfügbaren Zahlungsarten sind auf unserer Internetseite und im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
(3) Die Zahlung ist, sofern bei der jeweiligen Zahlungsart nicht anders angegeben, sofort mit Vertragsschluss fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Das Recht, einen höheren Schaden nachzuweisen, bleibt vorbehalten.
(5) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
Hinweis: Neu: Eigenständiger Paragraf zu Preisen und Zahlung mit Verzugszinsen- und Aufrechnungsregelung.
SS 4 Leistungserbringung bei Dienstleistungen und Montageleistungen
(1) Soweit Dienstleistungen (z.B. Wasserstoff-Motorreinigung, Carbon Cleaning, Chiptuning, Kfz-Gutachten) oder Montageleistungen Vertragsgegenstand sind, erbringen wir die in der Leistungsbeschreibung genannten Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen, persönlich oder durch qualifizierte Dritte.
(2) Die Leistungserbringung erfolgt zu den vereinbarten Terminen. Terminänderungen werden Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.
(3) Mitwirkungspflichten des Kunden: Sie sind verpflichtet, die für die Leistungserbringung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere haben Sie:
- das Fahrzeug bzw. die Räumlichkeiten in einem zugänglichen und gefahrenfreien Zustand bereitzustellen,
- das Fahrzeug mit ausreichend Kraftstoff für die Motorreinigung bereitzustellen (soweit erforderlich),
- uns soweit nötig elektrische Energie und ggf. Wasser zur Verfügung zu stellen,
- alle relevanten Informationen über Verschieden, Umbauten oder Besonderheiten des Fahrzeugs mitzuteilen.
(4) Kommen Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nach, setzen wir Ihnen eine angemessene Nachfrist. Bei fruchtlosem Ablauf sind wir berechtigt, den Vertrag nach SS 643 BGB zu kündigen.
(5) Machen Sie von Ihrem Kündigungsrecht nach SS 648 S. 1 BGB Gebrauch, können wir eine pauschale Vergütung von 20 % der vereinbarten Vergütung verlangen, sofern die Ausführung noch nicht begonnen hat. Bei bestehendem Widerrufsrecht gilt dies nur nach Ablauf der Widerrufsfrist. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(6) Besonderer Hinweis zu Chiptuning: Chiptuning-Leistungen werden ausschließlich für den Einsatz auf nicht-öffentlichen Verkehrslichten (z.B. Motorsport, Prüfstand) angeboten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Mit Unterzeichnung des Auftrags bestätigen Sie, dass Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen und einhalten.
Hinweis: Neu: Mitwirkungspflichten für Kfz-Dienstleistungen konkretisiert; Haftungshinweis Chiptuning ergänzt.
SS 5 Lieferbedingungen
(1) Lieferbedingungen, Liefertermine sowie etwaige Lieferbeschränkungen sind auf unserer Internetseite oder im jeweiligen Angebot angegeben.
(2) Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit der körperlichen Übergabe an den Kunden über, unabhängig davon, ob die Sendung versichert ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde eigenständig ein nicht von uns benanntes Transportunternehmen beauftragt hat.
(3) Gegenüber Unternehmern erfolgen Lieferung und Versendung auf Gefahr des Käufers.
(4) Lieferzeitraum für OXYHTECH-Geräte: OXYHTECH-Geräte werden ausschließlich in Spanien produziert und sind ungeraderem für den deutschen Markt sowie die D-A-CH-Region bestimmt. Nach Zahlungseingang und verbindlichem Auftragsabschluss beträgt der Lieferzeitraum für Deutschland erfahrungsgemäß ca. 30 Werktage. Dieser Zeitraum stellt einen Richtwert dar und ist kein verbindlicher Fixtermin im Sinne eines absoluten Lieferdatums. Ein Anspruch auf Lieferung innerhalb von exakt 30 Werktagen besteht nicht. Der Lieferzeitraum beginnt mit dem Tag des vollständigen Zahlungseingangs auf unserem Konto.
(5) Lieferungen in die Schweiz und nach Österreich: Für Lieferungen nach Österreich und in die Schweiz gelten erläuterte Lieferzeiträume. Aufgrund des internationalen Dreilaendergeschaefts (D-A-CH) werden alle OXYHTECH-Geräte nach Produktionsabschluss in Spanien grundsätzlich zunächst an unseren Betriebssitz in Berlin (BioCarBerlin, Wittestr. 46-48, 13509 Berlin) geliefert. Von dort erfolgt der Weitertransport in die Schweiz bzw. nach Österreich. Bedingt durch diese mehrstufige Logistikkette können wir für Lieferungen nach Österreich und in die Schweiz keinen verbindlichen Lieferzeitraum nennen. Der Richtwert von ca. 30 Werktagen gilt hier ausdrücklich nicht. Wir bemühen uns, eine zeitnahe Weiterlieferung sicherzustellen, und informieren Sie über den Versandstatus, sobald das Gerät bei uns eingetroffen ist.
(6) Lieferverzögerungen: Verzögerungen können insbesondere durch erhöhte Produktions- oder Exportauslastung des Herstellers in Spanien, zollrechtliche Abwicklungen, Transportengpässe sowie außergewöhnliche Ereignisse (höherer Gewalt) entstehen. Wir informieren Sie unverzüglich, sofern sich ein wesentlicher Verzug abzeichnet. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzügen sind auf die in SS 8 dieser AGB geregelten Fälle beschränkt.
Hinweis: Neu: Abs. 4-6 regeln verbindlich den Lieferzeitraum für OXYHTECH-Geräte, die mehrstufige D-A-CH-Logistik und schließen eine punktgenaue Lieferpflicht nach 30 Werktagen aus.
SS 6 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es sich um Ansprüche aus demselben Vertragsverhaeltnis handelt.
(2) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises unser Eigentum (einfacher Eigentumsvorbehalt).
(3) Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend:
- a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Verpfändung und Sicherheitsübertragung der Vorbehaltsware sind vor Eigentumsübergang unzulässig.
- b) Der Unternehmer ist zum Weiterverkauf im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Die dabei entstehenden Kaufpreisforderungen tritt er bereits jetzt in Höhe des Rechnungsbetrages an uns ab.
- c) Bei Verbindung oder Vermischung mit anderen Sachen erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenstanden zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
- d) Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen zur anteiligen Freigabe verpflichtet.
SS 7 Gewährleistung und Mangelhaftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
(2) Bei gebrauchten Waren - sofern Sie vorab und gesondert darüber informiert wurden und dies ausdrücklich vereinbart wurde - sind Mängelansprüche ausgeschlossen, wenn sich der Mangel erst nach Ablauf eines Jahres ab Lieferung zeigt. Diese Verkürzung gilt nicht:
- bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden;
- soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen haben.
(3) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Ware bei Lieferung sofort auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu prüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen.
(4) Nach Erbringung einer Dienstleistung (z.B. Motorreinigung, Chiptuning) ist das Ergebnis unverzüglich zu prüfen. Erkennbare Mängel sind sofort, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich zu rügen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
(5) Gegenüber Unternehmern gilt abweichend:
- a) Als vereinbarte Beschaffenheit gelten ausschließlich unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers.
- b) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Nachlieferung. Nach erfolglosem zweiten Versuch gilt die Nichterfüllung als fehlgeschlagen.
- c) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung. Ausgenommen sind: schuldhaft verursachte Schäden, arglistig verschwiegene Mängel, gesetzliche Rückgriffsansprüche.
Hinweis: Neu: Mängelrügefrist für Dienstleistungen ergänzt.
SS 8 Haftung
(1) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, haften wir unbeschränkt.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden an Fahrzeugteilen oder -Systemen, die nicht unmittelbar Gegenstand der Dienstleistung waren.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen von Garantien oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
Hinweis: Neu: Eigenständiger Haftungsparagraf - besonders wichtig für Kfz-Dienstleistungen.
SS 9 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung auf biocarberlin.de.
(2) Zur Vertragsabwicklung erforderliche Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert.
Hinweis: Neu: DSGVO-Hinweis aufgenommen - gesetzlich erforderlich.
SS 10 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht eingeschränkt wird (Günstigkeitsprinzip).
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen und Gerichtsstand ist Berlin, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
SS 11 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Teil II - Kundeninformationen
1. Identität des Verkäufers / Dienstleisters
BioCarBerlin - OXYHTECH Vertrieb
Wittestr. 46-48, 13509 Berlin, Deutschland
Telefon: 030 / 43 66 14 44
E-Mail: info@biocarberlin.de
Website: www.biocarberlin.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)]
Alternative Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Wir sind bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
2. Vertragsschluss
Die technischen Schritte zum Vertragsschluss ergeben sich aus SS 2 dieser AGB.
3. Vertragssprache und Vertragstextspeicherung
3.1 Vertragssprache ist Deutsch.
3.2 Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht dauerhaft gespeichert. Vor Absenden der Bestellung können Sie die Bestelldaten über die Druckfunktion des Browsers sichern. Nach Eingang der Bestellung erhalten Sie alle Bestelldaten und diese AGB per E-Mail.
4. Wesentliche Merkmale der Waren und Dienstleistungen
Die wesentlichen Merkmale der angebotenen Waren und Dienstleistungen - insbesondere OXYHTECH-Geräte (Wasserstoff-Motorreinigungsgeräte), Zubehör sowie Dienstleistungen wie Motorreinigung, Chiptuning und Kfz-Gutachten - finden sich in den jeweiligen Angebotsbeschreibungen.
5. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter die Waren in Besitz genommen haben bzw. bei Dienstleistungserträgen ab Vertragsschluss.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (BioCarBerlin - OXYHTECH Vertrieb, Wittestr. 46-48, 13509 Berlin, E-Mail: info@biocarberlin.de, Telefon: 030/43661444) mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Widerrufs folgen:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen zurückzuzahlen. Wir verwenden dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben. Rücksendekosten tragen Sie.
Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungserträgen, wenn die Leistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung erst begonnen wurde, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben und Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren (SS 356 Abs. 4 BGB). Bei nach Kundenspezifikation angefertigten Waren besteht kein Widerrufsrecht.
Hinweis: Neu: Vollständige Widerrufsbelehrung ergänzt - gesetzlich zwingend vorgeschrieben für Online-Händler!
6. Verhaltenskodizes
Wir haben uns den Qualitätskriterien des Käufersiegel der Händlerbund Management AG unterworfen. Einsehbar unter: https://www.haendlerbund.de/de/downloads/kaeufersiegel/kaeufersiegel-zertifizierungskriterien.pdf
Stand: Mai 2025 | Diese AGB ersetzen alle vorherigen Versionen.
